Im März 2007 feierte die EU den 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Die Römischen Verträge von 1957 bildeten die Basis einer Zollunion (1968) und der gemeinsamen Handelspolitik der EU mit dem Ziel eines gemeinsamen Marktes ohne Handelshemmnisse. Die Verwirklichung des Binnenmarktes mit der vollen Freizügigkeit von Personen, Gütern, Dienstleistungen und Kapital folgte im Jahr 1993. Im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) wurde 2002 der Euro eingeführt.
Vertrag von Maastricht
Ein weiterer Meilenstein für die EU und Österreich war der Vertrag über die Europäische Union, der „Vertrag von Maastricht“ der seit 1993 in Kraft ist. Mit diesem Vertrag wurde die Europäische Union (EU) gegründet und die Wirtschaftsgemeinschaft um eine neue politische Dimension ergänzt. Die gemeinschaftlichen Agenden erstrecken sich seither nicht nur auf den gemeinsamen Markt, sondern auch auf die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den Bereichen „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ (GASP) sowie „Justiz und Inneres“. Der Beitritt Österreichs zur EU im Jahr 1995 erfolgte auf Basis des Vertrages von Maastricht.Die jüngsten EU-Erweiterungen auf 27 Mitgliedstaaten (2004 und 2007) erforderten bereits im Vorfeld weitere politische Integrationsschritte und institutionelle Reformen, um die Handlungsfähigkeit der Union zu gewährleisten. Dies geschah durch die Verträge von Amsterdam (1999), und Nizza (2003).
Der gescheiterte „Vertrag über eine Verfassung für Europa“
Im Oktober 2004 unterzeichneten die 25 Regierungschefs und Außenminister der EU in Rom den Vertrag über die Europäische Verfassung, in der alle bestehenden Verträge zusammengefasst werden sollten. Österreich hatte die Arbeiten zu diesem Vertrag aktiv unterstützt. Zentrale Elemente sind neben vereinfachten Strukturen und klar definierten Kompetenzen mehr Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, Bürgernähe, Transparenz und direkte Demokratie sowie mehr Befugnisse für das EU-Parlament als Vertretung der Bürger. Der „Vertrag über eine Verfassung für Europa“, musste vor Inkrafttreten von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Er scheiterte an den negativen Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden im Jahr 2005.
Vertrag von Lissabon
Der „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ soll durch den „Vertrag von Lissabon“ ersetzt werden. Dieser sieht vor die bestehenden völkerrechtlichen Vertragsgrundlagen des europäischen Integrationsverbandes (EG- und EU-Vertrag) zu ändern. Die Union soll eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit erhalten. Der „Vertrag von Lissabon“ sollte von allen Mitgliedsstaaten bis Ende 2008 ratifiziert werden, um mit 1. Jänner 2009 in Kraft zu treten. Die meisten Mitgliedsstaaten, so auch Österreich, haben dem Vertrag zugestimmt. Nur Irland hat auf Grundlage einer Volksabstimmung bisher den Vertrag noch nicht ratifiziert. Die irische Regierung wird 2009 ein zweites Referendum abhalten.Der Vertrag von Nizza bestimmt daher als bisher letzte in Kraft getretene Änderung der Europäischen Verträge die aktuellen Regeln in der EU.
Die EU - eine Präsentation
















