Österreichs Weg in die EU
Im Jahr 1989 stellte die österreichische Bundesregierung formell das Beitrittsansuchen für die Aufnahme Österreichs in die Europäische Union. Nach erfolgreichen Beitrittsverhandlungen wurde eine Volksabstimmung durchgeführt. Zwei Drittel (66,6 %) der österreichischen Bevölkerung stimmten für einen EU-Beitritt. So wurde Österreich am 1.1.1995 gemeinsam mit Schweden und Finnland Mitglied der EU.
Seit 1. Jänner 1995 gelten für die Österreicher die Grundfreiheiten der EU: Freizügigkeit bei der Wahl des Arbeitsplatzes, Freiheit der Niederlassung, Freiheit des Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehrs. Im Gegenzug ist Österreich zur Übernahme des EU-Rechtsbestandes verpflichtet.
Österreich führte bisher zwei Mal, 1998 und 2006, für jeweils ein halbes Jahr den Vorsitz in der Europäischen Union.















