Du wählst
Österreichs Verwaltung ist in verschiedene Ebenen und Institutionen gegliedert. Dafür müssen in unterschiedlichen Abständen Wahlen abgehalten werden. Als österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit vollendetem 16. Lebensjahr hast du das Recht, auf allen Ebenen Einfluss zu nehmen. Die Österreichische Staatsbürgerschaft ist bei jeder Wahl (außer Kommunal- und EU-Wahlen) Voraussetzung, um das Wahlrecht ausüben zu dürfen.
Du hast die Wahl der Partei sowie bestimmter Personen, die deine Interessen deiner Meinung nach am besten vertreten.
Es ist dein Recht zu wählen, keine Pflicht.















