Bundespräsident
Der Bundespräsident wird alle sechs Jahre gemäß den Wahlgrundsätzen gewählt.
Der Bundespräsident kann maximal für eine zweite Amtsperiode kandidieren, d. h. ein und dieselbe Person kann maximal für zwölf Jahre Bundespräsident sein.
Wahlberechtigt sind alles Österreicherinnen und Österreicher, die spätestens am Wahltag ihren 16. Geburtstag feiern.
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Republik Österreich und wird seit 1929 unmittelbar vom Volk gewählt. Jede Österreicherin und jeder Österreicher, die/der berechtigt ist den Nationalrat zu wählen und vor dem 1. Jänner des Wahljahres seinen 35. Geburtstag gefeiert hat, darf kandidieren.
Bundespräsident wird jener Kandidat, der mehr als die Hälfte aller abgegeben Stimmen erhalten hat. Ist das nach der ersten Wahl nicht der Fall, so erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidaten. Bis jetzt gab es in Österreich noch keine Bundespräsidentin.
Zu den Aufgaben des Bundespräsidenten zählen unter anderem die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers, der Bundesminister und der Staatssekretäre sowie die Angelobung der Landeshauptmänner. Er vertritt die Republik Österreich in aller Welt und hat den Oberbefehl über das Bundesheer.















