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06/07/2009 07:00:00

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Informationen zu vergangenen Wahlen findest Du hier

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Landtag

Du kannst deine Stimme für eine der kandidierenden Parteien für den Landtag abgeben. Dazu musst du die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag 16 Jahre alt sein und deinen Hauptwohnsitz in dem betreffenden Bundesland haben. In manchen Bundesländern dürfen auch die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die „nur“ ihren Nebenwohnsitz dort haben, an der Landtagswahl teilnehmen.

Der Landtag wählt den Landeshauptmann, die übrigen Mitglieder der Landesregierung und die Bundesräte (Vertreter des Bundeslandes im Parlament). Die Zahl der Landes- und Bundesräte richtet sich nach der Größe des Bundeslandes.

Der Landtag beschließt die Landesgesetze und übt die politische Kontrolle über die Landesverwaltung aus.

Die Landtagswahlen finden alle fünf Jahre statt, mit Ausnahme Oberösterreichs. Dort wird der Landtag alle sechs Jahre gewählt.

Du kannst für den Landtag kandidieren, wenn du die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, spätestens am Wahltag deinen 18. Geburtstag feierst und in einer Gemeinde des betreffenden Bundeslandes deinen Hauptwohnsitz hast.

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