Nationalrat
183 Abgeordnete bilden den Nationalrat. Je nach Prozentanteil an den Stimmen bei der Wahl werden die sogenannten Mandate verteilt. Ein Mandat ist ein Sitz im Nationalrat. Nur jene Parteien sind im Nationalrat vertreten, die mindestens vier Prozent der Wählerstimmen erreicht haben.
Bisher dauerte eine Amtsperiode des Nationalrates vier Jahre lang. Aufgrund der Wahlrechtsreform aus dem Jahr 2007 wird die nächste Gesetzgebungsperiode des Nationalrates ein Jahr länger, nämlich fünf Jahre dauern. Das heißt: Ab sofort wird nur noch alle fünf Jahre gewählt, statt wie bisher alle vier.
Der Nationalrat ist gemeinsam mit dem Bundesrat (dort sitzen Vertreter aus den Bundesländern) für die Gesetzgebung zuständig. Die Abgeordneten des Nationalrates können, wenn sie abgestimmt haben, mittels sogenannter Entschließungen politische Forderungen an die Regierung richten. Die Kontrolle über die finanziellen Entscheidungen des Staates übt der Nationalrat mit Hilfe des Rechnungshofes aus.
Die meisten Sitzungen des Nationalrates sind öffentlich und können von dir besucht werden.















